Offene Naturführer:Urheberrechte

Aus Offene Naturführer
Version vom 18. November 2011, 12:24 Uhr von Gregor Hagedorn (Diskussion | Beiträge) (Urheberrecht und Copyright)

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Hinweis: Die Betreiber der Seiten besitzen kein Urheberrecht oder Copyright an Inhalten wie Texten oder Medienobjekten. Jegliche Anfrage oder Beantragung von Rechten, die über die allgemein gewährte Creative-Commons-Lizenz hinausgehen, ist daher sinnlos.

Urheberrecht und Copyright

Das Urheberrecht und Copyright an allen auf dieser Plattform publizierten Werken (Texten, Bildern oder anderen Medien) verbleibt bei den Urhebern. Diese lizenzieren die Texte und die Mehrzahl der Bilder oder anderer Medien für Österreich unter der Österreichischen Creative Commons (Autorennennung/Weitergabe unter gleichen Bedingungen) Lizenz, für Deutschland unter der Deutschen Creative Commons (Autorennennung/Weitergabe unter gleichen Bedingungen) Lizenz, sowie in den übrigen Ländern unter der Internationalen Creative Commons Attribution-Share Alike Lizenz, jeweils in Version 3 oder später. Der vollständige Lizenztext kann unter den vorangehenden Links nachgeschlagen werden. Für Deutschland und Österreich ist der deutsche Text, für andere Länder der englische Text die gerichtlich bindende Version.

Diese Lizenz erlaubt eine Nutzung der Werke in ähnlicher Weise wie dies bei freier Software wie Linux, Firefox oder OpenOffice der Fall ist. Die Inhalte dürfen dupliziert werden, allerdings nur unter der Bedingung dass: (a) alle Kopien unter den gleichen Lizenzbedingungen verfügbar sind und (b) alle am Werk beteiligten Autoren korrekt anerkannt und unmittelbar zitiert werden.

Vor dem Kopieren oder der weiteren Verbreitung von Inhalten dieser Plattform sind Lizenznehmer verpflichtet zu überprüfen, ob durch Ihre Handlungen alle Rechte aller Lizenzen gewahrt bleiben. So darf z. B. der Text einer Bestimmungshilfe aufgrund der CC BY-SA Lizenz in jedem Fall auch im Rahmen von bezahlten Kursen von Biologischen Stationen oder von Schulen, die Schulgeld erheben müssen, kopiert werden. Für einige Seiten mit eingebetteten Bildern oder anderen Medien gilt dies unter Umständen jedoch nicht für die Medien. Einige Mitarbeiter haben kommerzielle Interessen an der Verwertung der Rechte und können Ihre Bilder nur unter der Einschränkung "nicht-kommerziell" zur Verfügung stellen. Diese Lizenz erlaubt keine Verwendung der Werke bei Aktivitäten, die eine wirtschaftliche Aktivität darstellen, oder dem Lizenznehmer wirtschaftliche Vorteile verschaffen (Werbung, etc.). Die häufige Annahme, dass Aktivitäten gemeinnütziger Vereine oder Gesellschaften nicht kommerziell sind, ist leider vor Gericht vermutlich nicht haltbar: Diese Vereine würden ansonsten durchaus auf dem Bildermarkt aktiv sein und kommerzielle Lizenzen für die Bilder erwerben müssen. Siehe den Abschnitt "Mögliche Lizenzen für Bilder und andere Medien" weiter unten für weitere Informationen.

Die Inhalte und die Nutzung der hier angebotenen Plattform unterliegen außerdem weiteren Nutzungsbedingungen.

Rechte und Pflichten der Mitarbeiter

Um die für Ihre Beiträge zu den Offenen Naturführern nötige Creative Commons-Lizenz gewähren zu dürfen, müssen Sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind selbst Urheber des Werkes und noch im Besitz des Copyrights. Dies ist der Regelfall für alle selbst geschaffenen Werke, solange Sie ihre Rechte nicht vertraglich abgetreten haben.
  • Sie können eine Erlaubnis des Copyright-Inhabers nachweisen, die konkret eine Lizenzierung unter der verwendeten Creative Commons Lizenz gestattet. Diese Erlaubnis muss in solch einem Fall sorgfältig aufbewahrt werden. Die Bedingung der Namensnennung (Attribution) der Creative Commons-Lizenz bezieht sich in diesem Fall auf den eigentlichen Urheber, nicht aus Sie als Vermittler. Der Urheber muss klar und deutlich erkennbar sein. Die Erlaubnis sollte den Plattform-Betreibern in Kopie zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Werk wurde bereits anderweitig und unter der gleichen Lizenz, einer kompatiblen Lizenz oder in Gemeinfreiheit (Public Domain) publiziert. In diesem Fall sind Sie verpflichtet: a) den ursprünglichen Autor auch hier klar erkennbar zu wiederholen und b) die Quelle zu zitieren (z. B. durch eine Webadresse).

In keinem Fall findet eine Übertragung von Copyright an die Offenen Naturführer statt. Ihre eigenen Werke können Sie anschließend frei anderweitig publizieren oder lizenzieren. Sie können jedoch die den Offenen Naturführern gewährte Lizenz nicht widerrufen.

Geschützte Werke Dritter

Verletzen Sie niemals das Copyright Dritter! Sie würden letztlich dafür die Verantwortung übernehmen, aber auch die Betreiber der Plattform können in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden und das Ansehen des Projekts würde beschädigt.

Urheberrecht und Copyright beziehen sich stets nur auf den kreativen Ausdruck von Ideen und Wissen, nicht auf die Ideen oder das Wissen selbst. Es ist daher möglich, einen Text zu lesen und das Wissen anschließend in eigenen Worten auszudrücken. Die Quelle sollte dabei zitiert werden (aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen, nicht jedoch aus Copyrightgründen). Dies ist keine "Umgehung" von Copyright, sondern eine vom Gesetzgeber so gewollte Vorgehensweise, die verhindern soll, dass Wissen und Ideen monopolisiert werden können.

Im Fall der Offenen Naturführer kommt es vor, dass sich Quelle und Überarbeitung aufgrund vorgegebener Fachterminologie und direktem Ausdruck von Fakten nicht unterscheiden können. Eine Aussage wie: "5 Kronblätter, beim Aufblühen rot, später blau werdend" ist kein kreativer Ausdruck von Wissen und muss daher nicht notwendigerweise künstlich zu "Kronblätter beim Aufblühen rot, später blau werdend, 5 an der Zahl" umformuliert werden. Umgekehrt kann bei unkritischer Übernahme größerer Faktensammlungen dennoch eine Verletzung von Rechten vorliegen, da die Auswahl von Fakten (soweit nicht vollständig) ein kreativer Vorgang sein kann. Es sollten daher stets Überarbeitungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.

Bilder und andere Medien

In gleicher Weise wie Texte unterliegen Bilder, Graphiken, Photographien, Zeichnungen, Videos oder Tonaufnahmen dem Urheberrecht und Copyright. Verwendete Bilder müssen entweder in geeigneter Weise lizenziert sein oder sich in der Gemeinfreiheit (Public Domain) befinden.

Bilder oder andere Medien können eine vom Text abweichende Lizenz haben (siehe unten) und aus verschiedenen angeschlossenen Medienarchiven stammen. Es ist daher nötig, vor Verwendung einer aus Text und Bildern bestehenden Seite, die Lizenz bzw. Gemeinfreiheit aller Medienobjekte zu überprüfen. Dies kann im Allgemeinen durch einen Klick auf das Bild (bei aktivierter Zoomfunktionen durch einen zweiten Klick auf den Link unterhalb der Bildunterschrift im Zoom-Fenster) erreicht werden. In Sonderfällen sowie bei anderen Medien (Video, Ton) sind die Autoren der Seite, welche die Medien einbettet, dafür verantwortlich, dass die Nutzer die von der Lizenz verlangte Autoren- und Lizenznennung verfolgen können, z. B. indem sie einen entsprechenden Link zu der Beschreibungsseite zusammen mit dem eingebetteten Medienobjekt einfügen.

Ein Hochladen von Medien direkt auf die Offene Naturführer-Plattform ist möglich. Wir bitten allerdings darum, stattdessen das von mehreren Projekten verwendete OpenMedia Repository zu nutzen. Ein auf OpenMedia als "abc123_(autor).jpg" hochgeladenes Bild kann unmittelbar auf den Offenen Naturführern durch Angabe von z. B. "[[Datei:abc123_(autor).jpg|thumb]]" verwendet werden. In gleicher Weise können übrigens alle Bilder von Wikimedia Commons, dem gemeinsamen Medienarchiv aller Wikipedias, direkt durch einfache Angabe des Bildnamens verwendet werden.

Mögliche Lizenzen für Bilder und andere Medien

Die Offenen Naturführer sind ein nicht-kommerzielles Angebot und verlangen keinerlei Kostenerstattung und zeigen keine Werbung an. Sie sind daher in der Lage, auch Medien die unter einer Creative Commons "Keine kommerzielle Nutzung"-Klausel stehen, zu verwenden. Darüber hinaus kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass Medienautoren die Erzeugung abgeleiteter Werke verboten haben. Medien können daher in folgenden Fällen verwendet werden:

  • Sie sind gemeinfrei ("Public Domain"), entweder weil das Copyright abgelaufen ist oder weil der Rechteinhaber sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet hat (z. B. durch "Creative Commons Zero")
  • Sie unterliegen Creative Commons Attribution (cc-by): Hier ist nur die Autorennennung verpflichtend.
  • Sie unterliegen Creative Commons Attribution Share Alike (cc-by-sa): Diese Lizenz verlangt über die Bedingungen der vorigen Lizenz hinaus, dass auch abgeleitete Werke der gleichen Lizenz unterliegen. Dies ist der Standardfall für Text und für die meisten Bilder der Offenen Naturführer. Diese Lizenz ist noch mit einer Verwendung (unter Nennung der ursprünglichen Autoren!) auf Wikipedia kompatibel und fördert freies Wissen. Die Lizenz erlaubt reiche Synergien und breite Zusammenarbeit, ähnlich wie OpenSource-Lizenzen dies bei Software möglich machen.
  • Sie unterliegen Creative Commons Attribution No Derivatives (cc-by-nd): Diese Lizenz erlaubt die Weiterverbreitung, auch kommerziell, solange das Werk in keiner Weise verändert wird und alle Autoren genannt bleiben.
  • Sie unterliegen Creative Commons Attribution Non-Commercial (cc-by-nc): Diese Lizenz erlaubt nur nicht-kommerzielle Nutzungen und verlangt, dass alle Autoren genannt bleiben.
  • Sie unterliegen Creative Commons Attribution Non-Commercial Share Alike (cc-by-nc-sa): Diese Lizenz verlangt über die Bedingungen der vorigen Lizenz hinaus, dass auch abgeleitete Werke der gleichen Lizenz unterliegen.

Die Verwendung der Einschränkung "nicht-kommerziell" scheint vordergründig gut zu den Zielen der Offenen Naturführer zu passen. Es ist jedoch kein Zufall, dass diese Lizenz z. B. von Wikipedia nicht verwendet wird. Es ist wahrscheinlich, dass Gerichte den Begriff "nicht-kommerziell" eher eng auslegen werden. Von Laien werden die Begriffe "nicht kommerziell" und "gemeinnützig" häufig gleichgesetzt – es sind jedoch verschiedene Konzepte. Gemeinnützige Organisationen wie Naturschutzverbände mit Mitgliederbeiträgen, Biologische Stationen oder Schulen, die Schulgeld verlangen, sind u. U. als kommerziell einzustufen, ebenso wie Webseiten die zur Kostendeckung Werbung anzeigen oder Organisationen, die CDs gegen Kostenerstattung an Schulen verschicken. Es gibt leider keine "Creative Commons Nur-Gemeinnützig" Lizenz. Wir bitten daher Mitarbeiter, soweit Ihnen dies möglich ist, auf die Einschränkung "nicht kommerziell" zu verzichten.

Verlinkung zu geschützten Werken Dritter

Eine reine Verlinkung zu anderen Informationsquellen mittels Webadressen (http://...) bedarf keiner Erlaubnis der Urhebers. Diese Verwendung entspricht dem Zitieren der gedruckten Werke Dritte im Literaturverzeichnis des eigenen Werkes. Nicht erlaubt ist hingegen eine Einblendung von Werken Dritter, die das eingeblendete Werk wie einen Teil der eigenen Seite erscheinen lässt (z. B. bei Bildern). Es ist daher z. B. nicht möglich, Bilder aus dem Web direkt auf den Seiten der Offenen Naturführer anzeigen zu lassen; dies wäre in den meisten Fällen eine Copyright-Verletzung.

Von einer Verlinkung zu Webseiten muss jedoch abgesehen werden, wenn die externe Seite erkennbar illegale Inhalte enthält. In einem solchen Fall kann auch das Verbreiten von Links bzw. die Werbung für derartige Inhalte strafbar sein.

Schrankenregelungen und "angemessene Verwendung"

Soweit dies gesetzlich für ein sich an die Allgemeinheit richtendes Unterrichts- oder Informationswerk gestattet ist, dürfen in engen Grenzen dem Copyright unterliegende Inhalte zitiert oder verwendet werden. Zitate müssen dabei der Unterstützung oder Auseinandersetzung mit eigenen Aussagen dienen, die ein selbständiges schutzfähiges Werks schaffen. Eine Aneinanderreihung von Zitaten, die letzlich die Informationen vermitteln, ist nicht gestattet.

Die meisten Ausnahmen für Unterricht und Lehre treffen leider nur auf geschlossene Veranstaltungen zu und sind nicht mehr den heutigen Lehr- und Lerngewohnheiten angemessen.

Mitarbeiter, die aufgrund einer Copyright-Ausnahme Material bei den Offenen Naturführern einstellen, sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass das deutsche oder österreichische Recht dabei nicht den Regeln der "angemessenen Verwendung" des US-amerikanischen bzw. britischen Rechts ("Fair Use" bzw. "Fair dealing") entspricht!

Für weitere Informationen siehe Schranken des Urheberrechts auf Wikipedia.


Verletzungen von Urheberrecht oder Copyright

Mitarbeiter, die die Rechte Dritter wissentlich verletzen, werden von der weiteren Mitarbeit ausgeschlossen. Falls Sie eine Verletzung von Rechten Dritter nur vermuten, bitten wir Sie dies zunächst auf der Diskussionsseite der jeweiligen Inhaltsseite zu vermerken. Ist die Verletzung offensichtlich, können Sie entweder die Inhalte selbst entfernen oder andere Mitarbeiter darum bitten.

Falls Sie selbst ein Rechteinhaber sind und Werke an denen Sie die Rechte besitzen hier ohne Genehmigung verwendet werden, bitten wir Sie die Informationen am Ende der Seite "Kontakt" zu nutzen.

Quelle: Offene Naturführer, Das Wiki zu Bestimmungsfragen: Offene_Naturführer:Urheberrechte (Zuletzt geändert:
Dieses Attribut ist ein Spezialattribut in diesem Wiki.
28 August 2021 14:03:21). Abgerufen am 12. Dezember 2024, 20:30 von https://offene-naturfuehrer.de/web/Offene_Naturführer:Urheberrechte