100 Äcker für die Vielfalt

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Das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Projekt „100 Äcker für die Vielfalt“ (siehe www.schutzaecker.de für weitere Informationen) baut auf der Recherche floristisch „wertvoller“ Ackerflächen sowie konkreten Vorschlägen für eine an die Förderung von Ackerwildkräutern angepassten Bewirtschaftung auf.

Ziel ist die Errichtung eines Schutzgebietsnetzes für Ackerwildkräuter über alle Landschaftseinheiten Deutschlands. Angestrebt wird die nachhaltige Förderung von Ackerwildkräutern und ihren Lebensgemeinschaften – als Kulturerbe und zur Sicherung und Vorhaltung der genetischen Vielfalt in der Agrarlandschaft.

Eine Anzahl von mindestens 100 geeigneten Ackerstandorten soll für selten gewordene Segetalarten und für Arten, für die Deutschland eine internationale Verantwortung zum Erhalt besitzt, dauerhaft gesichert werden. Die Bewirtschaftung dieser „Schutzäcker“ soll sich an der Förderung der entsprechenden Arten und Lebensgemeinschaften orientieren. Der Fokus liegt dabei besonders auf floristisch wertvollen Flächen. Für diese Flächen werden mit Akteuren vor Ort Konzepte zum langfristigen Förderung der Segetalvegetation erarbeitet und umgesetzt.

Eine Ersterfassung der Ackerwildkrautflora ist die Grundlage für ein Monitoring zur Erfolgskontrolle und Optimierung der Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Beratung der Landwirte und Initiativen vor Ort.

Darüber hinaus werden weitere, hinsichtlich ihres Arteninventars als „floristisch weniger wertvoll“ eingestufte, Flächen in das Netzwerk einbezogen, um vitale Populationen in allen Landschaftseinheiten Deutschlands und mögliche Standorte zur Wiederansiedlung von Arten vorzuhalten.

Als „Schutzacker“ wird im Projekt eine Fläche bezeichnet, deren aus botanischer Sicht herausragendes Arteninventar langfristig durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen oder rechtliche Sicherheiten geschützt wird. Gleichwertig ist es, wenn sich eine Fläche im Eigentum von Naturschutzakteuren befindet. Eine dem Erhalt schutzwürdiger Ackerwildkräuter förderliche Bewirtschaftung soll sichergestellt werden. Die Betreuung durch einen Ansprechpartner vor Ort (etwa Landschaftspflege- oder Naturschutzverband) soll gegeben sein.

Wesentlich bei dem Konzept ist die Langfristigkeit und damit die Finanzierung einer Flächenbewirtschaftung, die dem Schutz und der Förderung von Ackerwildkräutern dient. Im vorliegenden Leitfaden wird als Erfolg versprechendes Instrument dafür die Nutzung von Mitteln aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, also der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A+E), untersucht und vorgestellt.

(Text mit freundlicher Genehmigung des DBU-Projektes „100 Äcker für die Vielfalt“, http://www.schutzaecker.de)


Siehe auch den Artikel: „Ackerwildkräuter“.