Medicago sativa in Mitteleuropa angebaut und verwildert? (H. Vollrath 1973)

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Quelle: Vollrath, H. 1974: Medicago sativa in Mitteleuropa angebaut und verwildert? . Flor. Rundbr. 7,9-13. (Die Arbeit liegt auch als PDF-Datei vor.) (Autorisierte Zweitpublikation)
Hinweis: Dieser Schlüssel ist mit dem Autornamen gekennzeichnet und die Mitarbeit ist auf H. Vollrath beschränkt. Auf der Diskussionsseite sind Kritik und Verbesserungsvorschläge willkommen!
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In den älteren Floren wird Medicago sativa (Saatluzerne, Blaue Luzerne, Luzerne schlechthin) meist als beliebte Futterpflanze dargestellt, die in Mitteleuropa häufig angebaut werde und oft verwildert bis völlig eingebürgert sei. Doch auch HEGI (1924) schreibt noch: "Als Futterpflanze für sich oder mit Kleearten und in Futterwiesen sehr häufig gebaut und oft verwildert... Die gebaute Luzerne ändert äußerlich, außer in der Blütenfarbe, nur wenig ab..." In den "Nachträgen, Berichtigungen und Ergänzungen" zum unveränderten Nachdruck dieses Werkes (1964) ist ebenfalls nichts Anderslautendes vermerkt. OBERDORFER (1962, 1970) gibt sie zwar noch als "häufig gebaut und öfter halbwild" an, schränkt aber ein "heute fast nur noch in Bastardpopulationen mit M. falcata". ROTHMALER (1967, 1970 bezeichnet M. sativa lediglich als "Kulturpflanze"; über Häufigkeit von Anbau und Verwilderung enthält er sich des Urteils; er schreibt, daß der Bastard M. x varia häufig kultiviert werde und als Neophyt zerstreut vorkomme. Wir wollen im folgenden zeigen, daß M. sativa in Mitteleuropa überhaupt nicht gebaut wird (und wohl nie in nennenswertem Umfang gebaut wurde), und daß zumindest die neute noch bestehenden Verwilderungen und Einbürgerungen zu Mediago x varia gehören. Alle in Deutschland "zugelassenen", d.h. in die Sortenliste eingetragenen Sorten dieser "Königin der Futterpflanzen" beruhen auf Mehrfachkreuzungen von M. falcata mit M. sativa, wobei über Nachkommenschaftsprüfungen die besten Klone ausgesucht und bei genügender Übereinstimmung zu einer Sorte vereinigt wurden. Sie gehören also alle zu M. x varia, auch wenn sie fälschlich - so auch in der EWG-Verordnung Nr. 2358/71 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut - oft zu M. sativa gerechnet werden. Sie werden eingeteilt in:

I. Bastardluzernen mit Sativa-Charakter
II. Bastardluzernen mit Media-Charakter
a) Altdeutscher Formenkreis
b) Altfränkischer Formenkreis
II. Bastardluzernen mit Falcata-Charakter

Die Eingruppierung der Sorten wird zunächst vom Züchter vorgenommen und ggf. vom Bundessortenamt korrigiert. Die Gruppen können folgendermaßen charakterisiert werden:

Merkmale I: Mit Sativa-Charakter II : Mit Media-Charakter III: Mit Falcata-Charakter
Sproßhöhe hochwachsend mittelhoch (bis hoch) niedrig bis mittelhoch
Stengelstruktur sehr kräftig mittelkräftig fein
Wuchsform geschlossen aufrecht unten geschlossen, oben aufgelockert bis buschig ausladend locker
Belaubung mittel bis gering dicht bis mitteldicht mitteldicht, feinblättrig
Blühfreudigkeit gering sehr gut mittel
Blütenfarbe violett, Mischfarben fehlend oder sehr gering überwiegend hellviolett, gemischt mit Mischfarben gelber und weißer Grundfarben überwiegend Mischfarben, gelbe und weiße Farbtöne
Nachwuchsvermögen gut bis sehr gut sehr gut und rasch zögernde Nachwuchsfreudigkeit
Merkmale II a: Altdeutscher Formenkreis II b: Altfränkischer Formenkreis
Sproßhöhe hoch bis mittelhoch mittelhoch
Wuchsform geschlossen bis locker unten geschlossen, oben locker buschig
Mischfarben geringer Anteil größerer Anteil
gelbe u. weiße Farbtöne fehlen kommen vor

Der altdeutsche Formenkreis neigt also zu den Bastardluzernen mit Sativa-Charakter, der altfränkische zu den Bastardluzernen mit Falcata-Charakter.

Aus der obigen Charakteristik geht hervor, daß die Gruppen hauptsächlich nach landwirtschaftlich relevanten Merkmalen unter schieden werden. Die Blütenfarbe ist bei der Luzerne kein Homogenitätakriterium. Die Blütenfarbe einer Sorte ist selten einheitlich. Wechselnde Prozentsätze verschiedener Farbanteile sind häufig und bei ein- und derselben Sorte kann sogar die ganze Farbskala von Blau bis Gelb und Weiß vorkommen. Es wäre also unrichtig, nur schwärzlich-grün blühende Pflanzen, die man bei der spontanen, wilden Bastardform überwiegend antrifft, bei den Zuchtsorten aber relativ selten sind, als M. x varia zu bezeichnen. Auch die Umdrehungszahl der Hülsen wechselt bei den Bastardluzernensorten stark; sie schwankt von 1 bis 5 1/2; nach HEGI (1964) haben die Hülsen dagegen nur 3/4 - 2 Windungen.

Die Bastardluzernen mit Sativa-Charakter sind infolge ihres raschen Wachstums für Luzerne- und Luzernegras-Anbau der intensiven Lagen mit kurzfristiger, d.h. 2- bis- 3-jähriger Nutzung geeignet, die mit Media-Charakter sind gut anpassungsfähig an Boden und Klima und besonders für den langjährigen Luzerneanbau zu empfehlen, die mit Falcata-Charakter haben eine etwas geringere Keimfähigkeit, sind aber sehr anpassungsfähig und für ungünstige Lagen zu wählen. 1972 waren in der BRD folgende Sorten eingetragen:

Gruppe I: Cardinal, Charta, Du Puits, Florimond, Luna, Orca, Orchesienne, Triesdorfer Luzerne, Warotte und (nur für den Export) Boreal.
Gruppe II a: Mitteldeutsche Rimpau, von Arnim's Altdeutsche Bastardluzerne, Felu.
Gruppe II b: Altfranken Schmidt-Steinbach
Gruppe III: Francks Langmeiler

In den Jahren zuvor waren insbesondere noch weitere altfränkische und altdeutsche Sorten sowie aus Gruppe III die Alt-Eifler-Luzerne (Landsorte) eingetragen. Diesem Rückgang der Sorten mit Media- uhd Falcata-Charakter steht eine starke Zunahme der Bastardluzernen mit Sativa-Charakter gegenüber. Darunter sind mehrere französische Sorten. Weitere 15 (meist deutsche und französische) Bastardluzernensorten mit Sativa-Charakter und nur 2 mit Media-Charakter sind für Sortenliste und/oder Sortenschutz angemeldet und stehen z.Zt. beim Bundessortenamt in Prüfung; in den nächsten Jahren darf damit gerechnet werden, daß ein Teil dieser in die Sortenliste eingetragen und damit zum Saatgutverkehr in der BRD zugelassen wird. Ausländische Sorten werden übrigens oft unter anderem Namen als in ihrem Heimatland angemeldet.

Der EWG-Sortenkatalog wird viel umfangreicher als die "nationalen Sortenlisten" sein. Einzelne Sorten des EWG-Raumes haben aber wegen hohen Wärmeansprüchen, mangelnder Winterfestigkeit, Krankheitsanfälligkeit usw. in manchen Mitgliedsländern keinen "landeskulturellen Wert"; auf Antrag des Landes kann ihr Vertrieb im betreffenden Land dann eingeschränkt oder unterbunden werden.

Die einzige reine Mediago sativa-Sorte, die beim Bundessortenamt in Prüfung stand-, war die Kayseri-Luzerne aus Anatolien. Sie galt, entsprechend dem winterkalten Klima ihres Herkunftslandes, als "besonders winterfest" (PETERSEN 1967; vgl. auch O. NIESER in Saatgutwirtschaft 1957, S. 120, E. SACHS in Mitt. DLG 1956, H. 50, S. 1292-1294). Dieses Prädikat ist aber wohl nur vergleichsweise mit den sehr wenig winterharten reinen M. sativa-Typen des Mediterrangebiets in solcher Schärfe zu verstehen. In der Prüfung des Bundessortenamtes zeigte sie nämlich mangelnde Winterfestigkeit und war bereits im jeweiligen Hauptnutzungsjahr großenteils eingegangen. Sie hatte auch keinen genügenden Futterertrag. Der Antrag auf Eintragung der Kayseri-Luzerne in die Sortenliste der BRD mußte jedenfalls zurückgewiesen bzw. zurückgenommen werden. Die Kayseri war aber ein beliebter Kreuzungspartner, und ihr Erbgut steckt insbesondere in einigen (für die BRD ebenfalls zurückgewiesenen) Bastardluzernen-Sorten.

Es scheint auch, daß sich im umfangreichen französischen Sortenkatalog (Catalogue Officiel des Especes et Varietes Cultivees en France) kein reiner Sativa-Typ befindet. Früher wurden in Frankreich die Luzernesorten mit einem hohen Anteil an Pfahlwurzeln als M. sativa bezeichnet. Dieses Eingruppfurungskriterium ist für sich aber nicht ausreichend und wurde später wieder fallengelassen. Insgesamt steht das französische Sortiment aber der M. sativa näher. Dies gilt auch für die ungarischen Sorten, unter denen sich nach Dr. SIEBERT auch keine reine sativa befindet. Selbst in einem von Dr. SCHELLER beobachteten Querschnitt durch das italienische Sortiment waren keine reinen Sativa-Typen enthalten (mündl. Mitt.). Ungarische und italienische Sorten dürfen in der BRD aber ohnehin nicht gehandelt werden, da sie nicht in unsere Sortenliste eingetragen sind; Anträge auf Zulassung liegen nicht vor. Seit dem Saatgutverkehrsgesetz vom 20.5.1968 kann nämlich von den landwirtschaftlich wichtigen Arten nur noch Sortensaatgut - abgesehen von einigen Ausnahmen wie Perserklee - dem Anerkennungsverfahren durch die Anerkennungsbehörden unterstellt werden. Heute gibt es also, ausreichende Versorgung mit Sortensaatgut vorausgesetzt, kein Handelssaatgut mehr und damit gehört alles Luzernesaatgut zu den (allein vorhandenen) Medicago x varia-Sorten. Vorher wurde in der BRD aber mit Saatgut oft undeterminierbarer Herkunft gehandelt. Die nordeuropäischen Herkünfte gehörten auch früher schon zu M. x varia, während Handelssaatgut südeuropäischer Herkunft oft auch reine Sativa-Typen enthalten haben soll. Sie haben (Dr. SCHELLER mündl.) jedoch kaum einen Winter durchgehalten und dürften für Verwilderungen oder gar Einbürgerungen nicht infrage gekommen sein.

Wir können somit zusammenfassen, daß in der Bundesrepublik Deutschland und in ganz Mitteleuropa reine Medicago sativa sicher nicht gebaut wird. Früher könnte mit Handelssaatgut südlicher Provenienz in geringerem Umfang reine M. sativa ins Land gekommen sein, die aber wegen mangelnder Winterhärte nirgends verwildert sein dürfte. Angebaut werden ausschließlich Bastardluzernen (M. x varia = M. x media), von denen solche mit Sativa-Charakter in den letzten Jahren wegen ihres höheren futterbaulichen Wertes nach Sortenzahl und Anbaufläche gegenüber denen mit Media-Charakter zunehmen. Bei allen früheren und jetzigen Verwilderungen und Einbürgerungen wird es sich ebenfalls um M. x varia handeln. Verdacht auf reine M. sativa besteht bei einheitlich dunkelvioletter Blütenfarbe. - Abschließend sei noch erwähnt, daß M. x varia ein kritisches Taxon ist, das neben heterozygoten Wildformen auch homozygote enthält (vgl. z.B. HEGI 1964, S. 1264).

Literatur

  • Arbeitsgemeinschaft für Landwirtschaftliches Sortenwesen: Sortenratgeber Gräser und Kleearten 1968. 2. Aufl. Frankfurt 1968.
  • Bundessortenamt : Beschreibende Sortenliste 1972, Gräser und landwirtschaftliche Leguminosen. - Hannover 1972.
  • -: Register-Anbauliste Aussaatjahr 1972 und Beobachtungsjahr 1973, Luzerne.
  • HEGI, G., 1924: Illustrierte Flora von Mitteleuropa. Bd. IV, 3. Teil. München 1924, unveränderter Nachdruck 1964.
  • OBERDORFER, E., 1962: Pflanzensoziologische Exkursionsflora für Süddeutschland 2. Aufl. Stuttgart 1962; 3. Aufl., Stuttgart 1970.
  • PETERSEN, A., 1967: Klee und Kleeartige. 2. Aufl. Hersg. v. Waltraut PETERSEN. - Berlin.
  • ROTHMALER, W.; Exkursionsflora von Deutschland. Bd. II: Gefäßpflanzen. - Berlin 1967. Bd. IV: Kritischer Ergänzungsband Gefäßpflanzen. - Berlin 1970.


Für Auskünfte möchte ich Herrn RD i.R. Dr. Kurt SIEBERT, München, früher Prüfstelle Weihenstephan des Bundessortenamtes, Herrn ORR Dr. Helmut SCHELLER, Leiter der Abt. II/2 Futterpflanzen an der Bayer. Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau, und Herrn Dr. Günter POMMER, Prüfstelle Eder am Holz des Bundessortenamtes, herzlich danken.

Quelle: Offene Naturführer, Das Wiki zu Bestimmungsfragen: Medicago sativa in Mitteleuropa angebaut und verwildert? (H. Vollrath 1973) (Zuletzt geändert:
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